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Finanzierung
Psychologische Psychotherapie wird aus der Grundversicherung der Krankenkassen finanziert.
Dazu ist eine Anordnung der Hausärztin/des Hausarztes, einer Kinderärztin/eines Kinderarztes,
einer Psychiaterin/eines Psychiaters oder einer Fachärztin/eines Facharztes für
psychosomatische Medizin mit diesem Formular notwendig.
Diese Anordnung durch den Hausarzt/die Hausärztin kann zwei Mal für je 15 Sitzungen gemacht werden.
Für die Weiterführung über 30 Sitzungen hinaus ist - neben dem Bericht des Psychotherapeuten -
eine fachärztliche Beurteilung durch eine Psychiaterin/einen Psychiater erforderlich,
um bei der Krankenkasse ein Gesuch für eine Kostengutsprache einreichen zu können.
Wenn Sie die Psychotherapie selber finanzieren wollen, dann benötigen Sie keine ärztliche Anordnung.
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